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15. Aug 2006 10:57
Azubi und Lohnsteuer?

Benzin

Hallo,

Meine Schwester hat mich mal gefragt, wie das aussieht, wenn sie nach dem Abi eine Ausbildung anfängt.

Muss sie in den 3 Jahren Ausbildung Lohnsteuer zahlen?
Gibt es Freibeträge?

Und wie hoch wäre der Steuersatz dann?

Gruss, Sven


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17. Aug 2006 20:38
re

Okergirl

Lohnsteuer muss sie vermutlich nicht abführen, der Freibetrag beträgt pro Jahr etwas mehr als 7000euro. Allerdings bekommt sie Brutto natürlich nicht netto raus, sie muss slebstverständlich Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. In der Regel sind das um die 20% des Bruttolohnes. Sie muss sich natürlich auch ne Steuerkarte und ne eigene Krankenasse besorgen. Ohne STeuerkarte kannste nicht arbeiten und familienversichern kannste dihc dann auch nicht mehr.

Ansonsten wegen Freibeträge, guck mal bei wiki, da steht das recht gut erklärt. Noch fragen?

Grüße
sarah


17. Aug 2006 22:37
re

Reservoir_Dog

Erstmal abführen wird auch sie die Lohnsteuer müssen.
Allerdings bekommt sie diese zurück, wenn sie am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich) macht.
Als Azubi reicht dazu die ersten beiden Seiten auszufüllen wenn ich mich richtig erinnere, denn aufgrund der Freibeträge gibts das Geld wieder ohne viel Aufwand.
Aber am Monatsende ist es weg, dafür flattert einem dann einmal im Jahr ein großer Berg Geld ins Haus!

Mfg, Dog


18. Aug 2006 22:21
nein

Okergirl

Das stimmt so nicht. Ich habe noch eine Lohnsteuer abgezogen bekommen, da ich unter dem monatlichen Verdienst liege. Das sieht man ja auf den Abrechnungen. Ich kann meine Mutter dazu morgen nochmal befragen, melde mich dann morgen abend dazu nochmal.

Grüße
SArah


19. Sep 2006 15:24
Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

SteuerMann79

Hallo

Also, bis ca 800 Euro mtl. Ausbildungsvergütung ist der ganze Spaß in jedem Falle unter den Freigrenzen die der Gesetzgeber sich so ausgedacht hat.

Sollte die Vergütung widererwartend über diesen 800 liegen, so hat man mehrere Möglichkeiten.

Zum einen kann man eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der Mann dann die entstandenen Werbungskosten (Kilometerpauschale, Arbeitsmittel wenn nicht höher nachgewiesen 110 Euro, Ktoführung und ganz wichtig, in der Ausbildung "Fahrten zur Berufsschule mit 0,30 Euro den Km, bilden einer Lerngemeinschaft an wechselnden Orten, ebenfalls mit 0,30 Euro je Km abzurechnen) und seinen, wahrscheinlich nur auf der LSt-Karte vorhandenen Sonderausgaben in Form der SV-Beiträge.

Ab dem Zweiten Jahr hat man dann die Möglichkeit, bei der für einen zuständigen Gemeinde einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu beantragen, dieser erhöht dann den monatl. Freibtrag. Man umgeht damit allerdings nicht die Steuererklärung am Jahresende, da man sich damit in die Pflicht einer Steuererkläung befördert. Allerdings holt man sich das Geld zeitlich gesehen nach vorne und verteilt es auf die Monate. Sollte man also eh jeden Monat einen Betrag auf Seite legen um bdp. im Frühjahr oder Sommer in Urlaub zu fahren, so kann man sich den Aufwand auch sparen und die Erklärung erst am Jahresende machen und gut ist die Sache. Allerdings verzichtet man in diesem Fall auf Zinsen, da diese beim Amt erst nach abgel. 15 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres beginnen.

mfg

Dennis